Karlsbader Programm
Von Konrad Henlein am 24. April 1938 in Karlsbad vorgestellt.
- Die Herstellung der vollen Gleichberechtigung und Gleichrangigkeit mit dem tschechischen Volk.
- Anerkennung der Volksgruppe als Rechtspersönlichkeit zur Wahrung ihrer gleichberechtigen Stellung im Staat.
- Feststellung und Anerkennung des deutschen Siedlungsgebietes.
- Aufbau einer deutschen Selbstverwaltung im deutschen Siedlungsgebiet in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, soweit es sich um Interessen und Angelegenheiten der Deutschen Volksgruppe handelt.
- Schaffung gesetzlicher Schutzbestimmungen für jene Staatsangehörigen, die außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes ihres Volkstums leben.
- Beseitigung des dem Sudetendeutschtums seit 1918 zugefügten Unrechts und Wiedergutmachung des ihm dadurch entstandenen Schadens.
- Anerkennung und Durchführung des Grundsatzes: im deutschen Gebiet deutsche öffentliche Angestellte.
- Volle Freiheit des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum und zur deutschen Weltanschauung.
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