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Karlsbader Programm

Von Konrad Henlein am 24. April 1938 in Karlsbad vorgestellt.

  1. Die Herstellung der vollen Gleichberechtigung und Gleichrangigkeit mit dem tschechischen Volk.
  2. Anerkennung der Volksgruppe als Rechtspersönlichkeit zur Wahrung ihrer gleichberechtigen Stellung im Staat.
  3. Feststellung und Anerkennung des deutschen Siedlungsgebietes.
  4. Aufbau einer deutschen Selbstverwaltung im deutschen Siedlungsgebiet in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, soweit es sich um Interessen und Angelegenheiten der Deutschen Volksgruppe handelt.
  5. Schaffung gesetzlicher Schutzbestimmungen für jene Staatsangehörigen, die außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes ihres Volkstums leben.
  6. Beseitigung des dem Sudetendeutschtums seit 1918 zugefügten Unrechts und Wiedergutmachung des ihm dadurch entstandenen Schadens.
  7. Anerkennung und Durchführung des Grundsatzes: im deutschen Gebiet deutsche öffentliche Angestellte.
  8. Volle Freiheit des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum und zur deutschen Weltanschauung.
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