
Vertreibung aus Landskron
Das Landskroner Blutgericht - 17.05.1945 bis 21.05.1945
Am 17. Mai 1945, der Krieg war längst vorüber und die Wehrmacht entwaffnet, wurden die deutschen Einwohner von Landskron von schwer bewaffneten Tschechen zum Stadtplatz getrieben. Dort wurde von eigens aufgestellten tschechischen Armee-Einheiten an der deutschen Bevölkerung ein Blutgericht vollzogen, während dessen einige hundert Deutsche sadistisch mißhandelt und ermordert wurden. Viele der über Stunden furchtbar Gequälten starben in der Zeit nach dem Blutgericht an den Folgen der Mißhandlungen. Mehr als 100 begingen Selbstmord und töteten zum Teil in ihrer Verzweiflung angesichts des Gesehenen auch ihre Kinder, damit sie nicht auch noch den Tschechen in die Hände fielen.
Das Blutgericht, von tschechischer Seite auch Volksgericht
genannt, dauerte bis zum 21. Mai an, wobei am ersten Tag die
Bewohner von Landskron, in den Folgetagen die deutschen
Bewohner der Dörfer im Landkreis dort hin getrieben wurden.
Überlebende haben zahlreiche
Augenzeugenberichte zum Blutgericht verfaßt, die in
[SW01],
[DV07] und sehr umfangreich in
[FG02] gesammelt wurden. Einige
Berichte sind auch hier abrufbar:
Augenzeugenberichte
Bericht | Ort | Quelle/Hinweis |
Julius Friedl | Landskron | [SW01], Bericht Nr. 18 |
Dr. Leopold Pfitzner | Landskron | [DV07], Bericht Nr. 48 |
Hennine Hausner | Landskron | englisch |
Herr Waschitschek | Landskron | [FG02] |
Liselotte Janda | Landskron | [FG02], Tagebuchauszug |
Foto-Aufnahmen
Die einzigen fotografischen Dokumente zum Blutgericht stammen von einem tschechischen Fotograf, der die 'ruhmreichen Geschehnisse' bildliche festhalten sollten. Von diesen Aufnahmen kamen auch nur sehr wenige mit den Jahren an die Öffentlichkeit, ein Großteil ruht - wenn sie nicht schon vorsorglich vernichtet wurden - in Archiven der Tschechischen Republik.
Opferzahlen
Die Ermittlung der Zahl der Opfer des Massakers gestaltet sich schwierig, da jeder der Augenzeugen nur ein Teil des Geschehens gesehen hat und seitens der Tschechen die Opfer auch nicht gezählt wurden. In [FG02] wurde der Versuch unternommen, aus den verschiedenen Berichten und nach Befragung der Überlebenden die Opfer namentlich zu erfassen. Daraus ergaben sich 51 Deutsche, die während des Blutgerichts getötet wurden und mehrere 100, die in dessen Folge starben.Kommentar
Die Verantwortlichen bzw. Durchführenden des Massakers an der deutschen Bevölkerung von Landskron sind namentlich bekannt und zum Teil auch heute noch am Leben. Strafrechtlich geahndet wurde dieses Verbrechen allerdings denoch nie, denn sämtliche Straftaten an Deutschen in der Nachkriegszeit wurden im völkerrechtswidrigen tschechoslowakischen Gesetz 115/1946 straffrei gestellt. Dieses Gesetz gilt auch heute noch und wird von einer großen Mehrheit der tschechischen Parteien aktiv unterstützt und keinesfalls aufgehoben.Rechtshilfeersuchen deutscher Behörden zur Auslieferung oder Bestrafung der Massenmörder werden vom EU-Staat Tschechien auch heute noch unter Verweis auf das Gesetz 115/1946 zurückgewiesen, was den tschechischen Schwerstverbrechern einen ruhigen und sicheren Lebensabend ermöglicht.
http://www.kreis-landskron.de/